Eine Injektion beschreibt das Verabreichen einer sterilen Flüssigkeit mittels einer Spritze und einer dünnen Hohlnadel. Unter dieser allgemeinen Definition kann man zusätzlich unterscheiden in welchem Bereich die Flüssigkeit injiziert wird. Bei einer subkutanen Injektion wird die Flüssigkeit in die Unterhaut (Insulingaben) gespritzt. Im Gegensatz dazu beschreibt die intramuskuläre Injektion die Verabreichung der Flüssigkeit in einen Muskel (Impfungen). Injektionen sind eine ärztliche Tätigkeit, die aber im Normalfall an geschultes pflegerisches Fachpersonal delegiert werden darf und wird.
Für die Übernahme von anderen ärztlichen Tätigkeiten wie beispielsweise der Blutentnahme oder das Legen einer Venenverweilkanüle braucht es üblicherweise eine separate Bescheinigung durch das ärztliche Personal/Fortbildenden, die bestätigt, dass die Pflegefachkraft die Tätigkeit ausüben kann. Das Verabreichen einer Bluttransfusion ist Pflegenden nicht gestattet. Hier kann ausschließlich die Vorbereitung der Transfusion übernommen werden, für das Anhängen der Blutkonserve ist das ärztliche Personal verantwortlich. Vor- und Nachsorge sowie eine angemessene Krankenbeobachtung liegen jedoch bei jeder dieser Tätigkeiten im pflegerischen Aufgabenbereich.