Berufsübergreifende Themen

Gestaltung von Büroarbeitsplätzen

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Ausgestaltung des Büro- sowie Bildschirmarbeitsplatzes. Das sichere und gesunde Arbeiten liegt hierbei in der Verantwortung des Arbeitgebenden. Im Rahmen dieser Vorgaben wird ebenfalls von dem Arbeitgebenden eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die sich daraus ggf. ergebenden Maßnahmen werden von Arbeitnehmenden wie Arbeitgebenden zusammen umgesetzt. Optimalerweise wird der Arbeitsplatz an die individuellen Bedürfnisse angepasst.

Im Rahmen der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes werden unterschiedliche Aspekte berücksichtigt. Beispielsweise wie groß die Arbeitsfläche eines Bildschirmarbeitsplatzes sein muss oder die Anforderungen an einen geeigneten Schreibtischstuhl. Ebenfalls gibt es genauere Vorgaben für das zur Verfügung gestellte Equipment wie beispielsweise die Maus oder Tastatur. Wie können wir bei diesen Vorgaben jetzt einen Bezug zum Pflegealltag sehen? Durch die immer stärker voranschreitende Digitalisierung wird auch die Pflege zunehmend mit Bildschirmarbeitsplätzen konfrontiert. Der Unterschied hier: viele teilen sich einen Arbeitsplatz, der nicht an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist.

Über den/die Autor/en

Vera Stich-Kreitner (Dr.)
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