Pflichtunterweisungen

Infektionsschutzgesetz IfSG Folgebelehrung

Das Infektionsschutzgesetz hat zum Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu vermeiden. Das IfSG legt fest, welche Nachweise von Erregern an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen und unterstützt eine Einführung von routinemäßigen Übermittlungen der meldepflichtigen Infektionen. Das Gesetz soll übertragbare Krankheiten am Menschen vermeiden und ihnen entgegenwirken. Der Umgang mit Lebensmitteln und wann dieser untersagt ist, wird deutlich dargestellt und ist besonders für Pflegende in vollstationärer Tätigkeit von Relevanz.

Um diese Kompetenzen zu vermitteln, werden in der App unterschiedliche Aspekte behandelt, welche gesetzeskonform und praxisorientiert dargestellt sind. Die Fragen wurden anhand von aktuellen Richtlinien und Vorgaben umgesetzt. Aufgeklärt wird im Rahmen der SuperNurse-App über die Erst- und Folgebelehrung sowie über geeignete Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit speziellen Lebensmitteln. Vermieden werden soll dadurch das Auftreten von Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen. Ein weiterer Fokus liegt auf Symptomen, die ein langfristiges oder vorrübergehendes Verbot bezüglich des Umgangs mit Lebensmittel bewirken.

Über den/die Autor/en

Na neugierig geworden?
Hier findest du alle Fachthemen im Überblick…

Überblick verschaffen
No items found.