Pflegemanagement

Pflegestärkungsgesetz II

In den letztenJahren war im politischen Kontext von 3 Pflegestärkungsgesetzen die Rede  (Nummer I, II, III). Diese Gesetze haben zumZiel zum einen die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, diePflegebedürftigen selbst sowie das Pflegefachpersonal in ihren spezifischenSituationen zu stärken. Das Pflegestärkungsgesetz I sorgte 2015 dafür, dass im Rahmen der Pflegeversicherung für die Leistungsempfänger:innen mit einer Pflegebedürftigkeit, insbesondere für demenzerkrankte, psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz mehrGeld bereitgestellt wurde. Darunter fallen beispielsweise auch Betreuungsleistungen oder Kurzzeitpflege. Das Pflegestärkungsgesetz II, welches in diesem Kapitel imFokus steht, führte eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Ebenfalls wurden die drei Pflegestufen durch die fünf uns nun gängigen Pflegegrade ersetzt. Dies soll eine bessere und umfangreichere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen, indem auch kognitive Beeinträchtigungen mehr Beachtung finden. Das Pflegestärkungsgesetz III hat zum Ziel die Kommunen indie Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Menschen mitBehinderung einzubeziehen. Es sollen koordiniert Beratungsangebot zur Verfügungstehen sowie Pflegestützpunkte.

DieSuperNurse-App deckt folgende Themenschwerpunkte bei dem Thema Pflegestärkungsgesetz ab:

-      Pflegebedürftigkeitsbegriff, Begutachtungsinstrument

-      Modul 1: Mobilität

-      Modul 2: Kognitive, kommunikative Fähigkeiten

-      Modul 3: Verhaltensweisen, psychischeProblemlage

-      Modul 4: Selbstversorgung

-      Modul 5: Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderung, Belastungen

-      Modul 6: Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte

DieserThemenblock ist relevant, um die Entwicklung der Pflegeleistungen sowie die grundlegenden Beurteilungskriterien bei Pflegebedürftigkeit einschätzen und anwenden zu können.

Über den/die Autor/en

Jacqueline Stiehl
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