Pflegemanagement

Pflegestärkungsgesetz II

In den letzten Jahren war im politischen Kontext von 3 Pflegestärkungsgesetzen die Rede  (Nummer I, II, III). Diese Gesetze haben zum Ziel zum einen die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, die Pflegebedürftigen selbst sowie das Pflegefachpersonal in ihren spezifischen Situationen zu stärken. Das Pflegestärkungsgesetz I sorgte 2015 dafür, dass im Rahmen der Pflegeversicherung für die Leistungsempfänger:innen mit einer Pflegebedürftigkeit, insbesondere für demenzerkrankte, psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz mehr Geld bereitgestellt wurde. Darunter fallen beispielsweise auch Betreuungsleistungen oder Kurzzeitpflege. Das Pflegestärkungsgesetz II, welches in diesem Kapitel im Fokus steht, führte eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Ebenfalls wurden die drei Pflegestufen durch die fünf uns nun gängigen Pflegegrade ersetzt. Dies soll eine bessere und umfangreichere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen, indem auch kognitive Beeinträchtigungen mehr Beachtung finden. Das Pflegestärkungsgesetzen III hat zum Ziel die Kommunen in die Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderung einzubeziehen. Es sollen koordiniert Beratungsangebot zur Verfügung stehen sowie Pflegestützpunkte.

Über den/die Autor/en

Jacqueline Stiehl
Zum Autorenprofil

Na neugierig geworden?
Hier findest du alle Fachthemen im Überblick…

Überblick verschaffen
No items found.