Die soziale Teilhabe ist von besonders großer Bedeutung, wenn es zu einer Einschränkung im eigenen Leben durch Krankheit oder Behinderung oder anderen möglichen Beeinträchtigungen kommt. Unter sozialer Teilhabe verstehen wir das aktive Erleben von Gesellschaft und Gemeinschaft, welches einen Bereich der Rehabilitation abbilden kann. Das Ziel ist es den Betroffenen durch die Befähigung zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung sich im eigenen Wohn- wie Sozialraum einzubringen und zurechtzufinden. Das Recht auf Teilhabe ist im Sozialgesetzbuch beschrieben. Um diese Teilhabe sicherzustellen, wurde in Deutschland das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. Pflegende haben den Auftrag die soziale Teilhabe der pflegebedürftigen Personen zu fördern und zu unterstützen. Dies tun sie zum einen, indem sie Pflegeempfänger:innen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmtheit bestärken und ihren Platz in der Gemeinschaft sehen. Dies geschieht durch eine individuelle Pflege, die sich an der Lebenssituation, den Ressourcen und den Bedarfen des Pflegeempfängers orientiert. Soziale Teilhabe zu fördern kann hier also als Grundprinzip aller pflegerischen Leistungen und Handlungen gesehen werden.
Ausblick: Die Digitalisierung macht sich immer mehr im pflegerischen Alltag bemerkbar. Sei es die elektronische Patientenakte oder die Anamneseerfassung über das Tablet direkt am Patientenbett. Auch die Medizintechnologie weist immer neue Ideen auf. Assessmentinstrumente, Gesundheitsdatenerfassung oder technische Innovationen zur akuten Behandlung von Erkrankungen sind nur einige Dinge, die die Digitalisierung mit sich bringt. Die hier vorliegenden Unterkapitel sollen die Chancen und Möglichkeiten des Prozesses verdeutlichen.