Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)
“Was schützt die Person und was schränkt sie ein?” Diese Frage müssen sich Pflegende stellen, wenn es um die umstrittene Nutzung von freiheitsentziehenden Maßnahmen geht. Maßnahmen wie Bettgitter und Gurte im Rollstuhl sollen die betroffene Person in erster Linie vor sich selbst schützen, aber auch Pflegende und Angehörige sollen so geschützt werden. Die Gründe für den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind vielfältig, von personenbezogenen bis organisationsbezogenen Gründen.
Durch den Einsatz von einer freiheitsentziehenden Maßnahme wird eine Person so eingeschränkt, dass sie sich nicht mehr frei bewegen kann. Ein Beispiel dafür sind verriegelte Türen. Da sie aber auch stark die Freiheit eines Menschen beeinträchtigen und die Würde der betroffenen Person angreifen, kommen sie nur in Situationen akuter und extremer Gefahr zum Einsatz. Um die Würde der Person so weit wie möglich zu schützen, ist die Verwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen streng geregelt und reguliert. Mit dem entbehrlichen Nutzen oder der mangelhaften Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen können Pflegende sich im Zweifelsfall strafbar machen.
Die Durchführung muss genau geplant und das Ziel nicht anders erreichbar sein, um eine freiheitsentziehende Maßnahme zu rechtfertigen. Pflegende müssen sich zunächst die Frage stellen, ob es keine andere Lösung, zum Beispiel Sensormatten anstatt Bettgittern, gibt.
Einführung:
In der „Einführung“ wird fundamentales Wissen über freiheitsentziehende Maßnahmen vorgestellt. Der Begriff freiheitsentziehende Maßnahme wird definiert und die möglichen Problematiken der Anwendung dieser diskutiert. Insbesondere auf die Berücksichtigung der Menschenrechte wird hier eingegangen. Zuletzt wird die Prävalenz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Deutschland und international thematisiert.
Gründe für freiheitsentziehende Maßnahmen:
Im Kapitel “Gründe für freiheitsentziehende Maßnahmen” werden unterschiedliche personenbezogene und organisationsbezogene Gründe vorgestellt. Zunächst werden Instrumente zur Erhebung von “herausforderndem Verhalten” benannt wie zum Beispiel das “Cohen-Mansfield Agitation Inventory (CMAI)” und die Vor- und Nachteile dieser erörtert. Abschließend wird auf die Haltung von Pflegenden und Angehörigen eingegangen und deren Entscheidungen begründet, indem besonders die Schwierigkeiten in der Entscheidungsfindung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen hervorgehoben werden.
Durchführung und Folgen von freiheitsentziehende Maßnahmen:
“Durchführung und Folgen von freiheitsentziehende Maßnahmen ” widmet sich zunächst der Entscheidungsfindung und stellt wichtige Aspekte vor, die bei der Entscheidung für oder gegen eine freiheitsentziehende Maßnahme unterstützen sollen. Thema dieses Kapitels sind auch die wichtigsten Hilfsmittel, ihre Einsatzmöglichkeiten und was für Folgen ihr Einsatz haben kann.
Reduktion von freiheitsentziehende Maßnahmen:
An die möglichen Folgen von freiheitsentziehenden Maßnahmen anknüpfend werden in diesem Kapitel Pflegeinterventionen als Alternativen präsentiert. Dazu gehören beispielsweise der person-zentrierte Ansatz von Tom Kitwood und die Basale Stimulation, aber auch spezifische Beschäftigungsprogramme werden vorgestellt.
Freiheitsentziehende Maßnahmen als Sturzprophylaxe:
Dem Thema Sturzprophylaxe ist in der SuperNurse Lernwelt® ein eigener Lernblock gewidmet. In diesem Kapitel wird zudem noch genauer auf freiheitsentziehende Maßnahmen als Sturzprophylaxe eingegangen. Insbesondere wird thematisiert, warum freiheitsentziehende Maßnahmen keine passenden Maßnahmen zur Sturzprophylaxe sind. Interessant ist: Es konnten keine positiven Effekte beim Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen auf das Sturzvorkommen bewiesen werden.
Rechtlicher Hintergrund:
Zuletzt wird der rechtliche Hintergrund bezüglich des Einsatzes von freiheitsentziehenden Maßnahmen dargestellt. Die relevanten Passagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden ebenso besprochen wie die aus dem deutschen Grundgesetz. Wichtige Begriffe wie Freiheitsberaubung, Einwilligung, Selbst- und Fremdgefährdung werden definiert und Beispiele eines Straftatbestandes genannt. Abschließend werden die rechtlichen Kernaspekte Voraussetzung öffentlich-rechtlicher Unterbringung und das formale Unterbringungsverfahren hervorgehoben.


