Kostenloses Webinar: Pflegedokumentation smart gedacht: KI und Strukturmodell im Fokus | 30.09.2025 um 11:00 Uhr
Expertenstandard Sturzprophylaxe

Volker Großkopf (Prof. Dr.)

Prof. Dr. Volker Großkopf ist Professor an der Katholischen Hochschule NRW im Fachbereich Gesundheitswesen und leitet das Fachgebiet Rechtswissenschaft. Er ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Herausgeber der Fachzeitschrift "Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen". Zudem ist er Institutsleiter der PWG-Seminare und Initiator bedeutender Fachveranstaltungen wie dem "Interdisziplinären WundCongress" (IWC) und dem "JuraHealth Congress" (JHC). Als Autor des Themas "Expertenstandard Sturzprophylaxe" teilt er sein tiefgehendes Wissen und seine Erfahrung im Bereich Gesundheitsrecht und Pflege.

Fachfrage der Woche

Welche Straftatbestände können durch die Fixierung pflegebedürftiger Menschen erfüllt werden?

A
A

Art. 1 Abs. 1 GG (Grundgesetz).

B
B

§ 823 BGB (BürgerlichesGesetzBuch).

C
C

Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG (Grundgesetz).

D
D

§ 239 StGB (StrafGesetzBuch) und gegebenenfalls auch § 223 StGB bei unsachgemäßer Fixierung.

Erklärung

Eine Fixierung bedeutet rechtlich eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB.Wird sie unsachgemäß oder ohne rechtliche Grundlage durchgeführt, kann zusätzlich eine Körperverletzung nach § 223 StGB vorliegen.Darum ist jede Fixierung sorgfältig abzuwägen und rechtlich zu prüfen.

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Welche Straftatbestände können durch die Fixierung pflegebedürftiger Menschen erfüllt werden?

A
A

Art. 1 Abs. 1 GG (Grundgesetz).

B
B

§ 823 BGB (BürgerlichesGesetzBuch).

C
C

Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG (Grundgesetz).

D
D

§ 239 StGB (StrafGesetzBuch) und gegebenenfalls auch § 223 StGB bei unsachgemäßer Fixierung.

Erklärung

Eine Fixierung bedeutet rechtlich eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB.Wird sie unsachgemäß oder ohne rechtliche Grundlage durchgeführt, kann zusätzlich eine Körperverletzung nach § 223 StGB vorliegen.Darum ist jede Fixierung sorgfältig abzuwägen und rechtlich zu prüfen.

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