Fachfrage der Woche
Durch welche Handlung kann eine Freiheitsberaubung begangen werden?
Das Umklammern mit den Armen, weil die andere Person auf eine Dritte einschlägt.
Das Bettgitter hochstellen (zur Sturzvermeidung (zum Beispiel in der postoperativen Aufwachphase).
Verhindern des Weggehens durch Androhung von Schlägen.
Alle Antworten sind richtig.
Freiheitsentziehende Maßnahmen umfassen weit mehr als die klassische Fixierung oder das Einsperren. Entscheidend ist allein, ob sich die betroffene Person selbstständig von Ort A zu Ort B bewegen kann.
Danach treffen alle genannten Handlungen zu: Festhalten ist das klassische Beispiel. Das Hochstellen des Bettgitters verhindert – wie beim Steckbrett – das Aufstehen, unabhängig vom Zweck der Sturzvermeidung. Die Androhung von Schlägen schränkt die Bewegungsfreiheit ebenso ein, hier durch psychischen statt physischen Zwang.
Nicht Methode oder Absicht sind entscheidend, sondern nur die tatsächliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Deshalb sind alle Antworten korrekt.
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