Fachfrage der Woche
Welche Probleme zeigen sich in der ambulanten Pflege, bezogen auf die Hauswirtschaft?
Der Bedarf an hauswirtschaftlichen Leistungen wird erfasst, aber später kaum berücksichtigt.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden immer vollständig bewilligt, die pflegerischen Leistungen häufig nicht.
Es gibt gar keine Überprüfung des Unterstützungsbedarfs, deshalb wird die Hauswirtschaft ganz vergessen.
Pflegeleistungen dürfen nicht mit hauswirtschaftlichen Leistungen kombiniert werden.
Der hauswirtschaftliche Hilfebedarf wird beim MD-Besuch zwar dokumentiert – hat aber kaum Einfluss auf die Pflegegradberechnung. Wer also beim Kochen oder Putzen Unterstützung braucht, aber wenig pflegerischen Bedarf hat, erhält wahrscheinlich einen geringen Pflegegrad.
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