Das Wichtigste in Kürze
Sechs Punkte zum Brandschutz in Pflegeeinrichtungen.
Wie ein Brand entsteht
Ein Brand braucht zwei Dinge: einen brennbaren Stoff, der mit Sauerstoff ein zündfähiges Gemisch bildet, und eine Zündquelle mit ausreichender Energie.
In deutschen Betrieben werden der DGUV jährlich rund 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückgeht. Häufigste Ursache ist mit rund einem Drittel die Elektrizität, gefolgt von menschlichem Fehlverhalten und Überhitzung.
Ein Gerichtsurteil, das die Haltung dahinter zeigt
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar.“ (OVG Münster, 10A 363/86)
Warum Brandrauch die eigentliche Gefahr ist
Rauchausbreitung beginnt sofort nach der Entstehung, lautlos und sehr schnell. Weil in geschlossenen Räumen weniger Sauerstoff zur Verfügung steht, entsteht bei der Verbrennung giftiges Kohlenmonoxid – geschmacklos, geruchlos, unsichtbar. Es blockiert die Sauerstoffaufnahme im Blut und führt schon nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit. Die Mehrzahl der Brandopfer stirbt nicht im Brandraum selbst, sondern in angrenzenden oder entfernten Räumen, in die sich Brandgase ausgebreitet haben.
Welches Löschmittel für welchen Brand?
Die europäische Norm DIN EN 2 teilt Brände nach der Natur des Brennstoffs in fünf Klassen ein – ein universell einsetzbares Löschmittel gibt es nicht.
Feste Stoffe
Holz, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen – Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen.
Flüssige Stoffe
Benzin, Öle, Lacke, Wachse, Teer – flüssige oder flüssig werdende Stoffe.
Gase
Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas – auch unter Druck stehend.
Metalle
Aluminium, Magnesium, Natrium – nur mit Metallbrandpulver löschen, sonst Explosionsgefahr.
Speiseöle und -fette
Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten – ausschließlich mit Fettbrandlöscher behandeln.
Keine eigene Brandklasse
Für Brände elektrischer Anlagen gilt ergänzend DIN VDE 0132 zur Brandbekämpfung.
Geeignete Löschmittel je Brandklasse (schematisch, nach DGUV-Information 205-001).
Bei Metallbränden besonders vorsichtig
Bei Metallbränden dürfen keinesfalls Feuerlöscher anderer Brandklassen eingesetzt werden – das kann zu starker Brandbeschleunigung bis hin zur Explosion führen. Auch CO₂-Löscher bergen in kleinen, engen Räumen Erstickungsgefahr: Ab 8 Volumenprozent CO₂ in der Atemluft besteht Lebensgefahr.
Die Zahlen-Buchstaben-Kombination auf einem Feuerlöscher (z. B. „21A, 113B“) gibt Auskunft über das Löschvermögen je Brandklasse – die Zahl bezeichnet die Größe des abgelöschten Norm-Prüfobjekts, der Buchstabe die Brandklasse.
Brandschutzordnung und Unterweisung
Vier Dokumente bilden das organisatorische Rückgrat: Alarmplan, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan sowie Feuerwehrplan.
Die drei Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Unterweisungspflicht
- Mindestens jährlich, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen.
- Muss Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und das Verhalten im Gefahrenfall einschließen.
- Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten, durch Unterschrift bestätigen, mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Feuerlöscher: wo, wie viele, wie geprüft
- Maximal 20 Meter Laufweg zum nächsten Feuerlöscher.
- Griffhöhe zwischen 0,80 und 1,20 Metern, Kennzeichnung durch das Brandschutzzeichen F001.
- Tragbare Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre auf Funktionsfähigkeit prüfen lassen.
- Ein einmal benutzter Feuerlöscher wird nicht zurückgestellt, sondern neu befüllt und geprüft.
Was im Brandfall wirklich zählt
In Pflegeeinrichtungen sind Pflegende für den entscheidenden Zeitraum – von der Entdeckung bis zum Eintreffen der Feuerwehr – auf sich allein gestellt.
Brand eingrenzen
Wenn niemand mehr im Raum ist: Tür schließen – nicht abschließen.
Menschen retten
Ohne Eigengefährdung, notfalls mit Unterstützung durch weiteres Personal.
Feuerwehr alarmieren
Parallel zur Rettung – Notruf 112, Lage kurz und präzise schildern.
Löschversuch
Nur ohne Eigengefährdung, mit Aussicht auf Erfolg und geübtem Umgang mit dem Löschmittel.
Warum diese Reihenfolge
Schon eine einfache Maßnahme wie das Schließen einer Tür kann einen Brand eingrenzen und wertvolle Zeit für Rettung und Alarmierung gewinnen. Grundsatz: Menschenrettung geht immer vor Brandbekämpfung. Ein Löschversuch lohnt sich nur in den ersten Minuten nach der Entstehung – danach reicht ein einzelner Feuerlöscher oft nicht mehr aus.
Was beim Notruf zählt
- Angaben zum Ort so genau wie möglich.
- Nur Tatsachen und Beobachtungen melden, keine Vermutungen.
- Eine Ansprechperson benennen, die die Feuerwehr am Gebäudezugang empfängt und einweist.
Besonderheiten in Pflegeeinrichtungen
Menschen mit eingeschränkter Mobilität lassen sich nicht so evakuieren wie mobile Beschäftigte – das prägt das gesamte Brandschutzkonzept.
Häufiger Irrtum
Evakuierung bedeutet nicht automatisch „raus ins Freie“. Jedes Obergeschoss ist in mindestens zwei Brandabschnitte unterteilt, getrennt durch Trennwände, die mindestens 30 Minuten feuer- und rauchundurchlässig sind. Im Ernstfall wird meist horizontal in den benachbarten, noch sicheren Brandabschnitt geräumt – nicht vertikal aus dem Gebäude.
Zur Einordnung: Rettungstempo im Vergleich
Können über einen Flur pro Minute rund 50 gehfähige Personen evakuiert werden, sind es bei Personen im Rollstuhl weniger als die Hälfte – im Pflegebett oder auf einer Trage oft nur eine Person pro Minute, und diese benötigt zusätzlich Unterstützung durch Dritte.
Evakuierungsmatte oder -tuch
Ideal in engen Fluren und Treppenräumen. Wird unter der Matratze im Bett vorgehalten, damit sie sofort einsatzbereit ist.
Evakuierungsmatratze
Mit integrierter Polsterung sowie Rücken- und Kopfschutz – für den liegenden Transport über längere Strecken.
Rettungssitz & Tragetuch
Rettungssitz, Rettungswindel oder Trageband mit Schulterpolsterung für kurze Wege und wachere Personen.
Wichtig für alle Hilfsmittel: Ihre Anwendung sollte regelmäßig im Rahmen von Evakuierungsübungen trainiert werden – im Ernstfall bleibt dafür keine Zeit mehr.
Typische Fehler – und wie es besser geht
Sechs Stolperstellen, die im Alltag und bei Prüfungen immer wieder auffallen.
Sitzt Ihr Wissen zum Brandschutz?
Drei Lernfragen im SuperNurse-Stil – mit fachlicher Begründung nach jeder Antwort.
- Etwa eine Minute – ohne Anmeldung.
- Die Fragen stammen aus dem Fachthema „Brandschutz“.
Pflichtunterweisungen lernen, ohne die nächste 60-Minuten-Schulung
Fachwissen bleibt nicht durch einmalige Schulungen präsent, sondern durch Wiederholung. Genau dafür ist die Lern-App gebaut.
Kurze Quizrunden
Wissen wird regelmäßig und in kleinen Einheiten aufgefrischt.
Praxisnah
Im Dienst, in der Pause oder zu Hause – ohne festen Termin.
Aktuelle Fachinhalte
Dieses Fachthema basiert auf DGUV-Information 205-001 und den ASR A2.2/A2.3.
Nachweise und Lernfortschritt
Leitungspersonen behalten Pflichtunterweisungen im Blick – inklusive Zertifikaten.
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Häufige Fragen zum Brandschutz in der Pflege
Ja. Ein einmal eingesetzter Feuerlöscher darf nicht zurückgestellt werden – er verbleibt an der Brandstelle und muss neu befüllt und geprüft werden.
Der tatsächliche Laufweg zum nächsten Feuerlöscher darf 20 Meter nicht überschreiten. Die Griffhöhe soll zwischen 0,80 und 1,20 Metern liegen.
Feste Stoffe (A) mit Wasser, Schaum oder ABC-Pulver, flüssige Stoffe (B) mit Schaum, Pulver oder CO₂, Gase (C) nur mit Pulver, Metalle (D) ausschließlich mit Metallbrandpulver, Fettbrände (F) nur mit Fettbrandlöscher.
Weil die horizontale Räumung in einen benachbarten Brandabschnitt bei eingeschränkter Mobilität meist schneller und sicherer ist als der Weg nach draußen. Jedes Obergeschoss ist dafür in mindestens zwei Brandabschnitte unterteilt.
Löschdecken sind für Personenbrände nicht geeignet. Ein Feuerlöscher, idealerweise Wasser- oder Schaumlöscher, ist deutlich wirksamer und sicherer.
Wenn niemand mehr im Raum ist: Tür schließen, um den Brand einzugrenzen. Parallel Menschen retten (ohne Eigengefährdung) und die Feuerwehr über 112 alarmieren.
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit. Inhalt und Zeitpunkt müssen schriftlich festgehalten und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Quellen & weiterführende Informationen
Fachliche Grundlage dieser Seite sind die DGUV-Information 205-001, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 und A2.3 sowie die Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall in Pflegeeinrichtungen“.


